der Transport, die Bearbeitung, die Lagerung von Geldern, Wertsachen und Kleingütern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen allein, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden,
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Heffels
Heinsberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Marco Sauren
Hückelhoven
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Stefan Schomberg
Viersen
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 31.01.1980 zuletzt geändert am 19.01.1981
Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Beibehaltung der Bestimmungen zur Höhe des Stammkapitals und zur allgemeinen Vertretung und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung nach Viersen beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.04.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 305 Amtsgericht Erkelenz getreten. Freigegeben am 10.05.2004.
Gesellschaftsvertrag Blatt 18 ff. Sonderband
Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 Handelsregisterverordnung ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.