Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB - GKH im CGB - e.V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Paderborn
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2267
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Letzte Eintragung
05.05.2009
Abrufstand
05.01.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden Stellvertretern und dem Bundesgeschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Höhn Günter
Vestenbergsgreuth
Vorstand
Gerhard Rupp
Lauda
Vorstand
Christian Dreyerl
Sulzbach
Vorstand
Martin Stock
Wildau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.03.2003 zuletzt geändert am 17.05.2004
Die Mitgliederversammlung vom 02.09.2004 hat die Änderung des Namens und damit die Satzungsänderung in § 1 (Name, Sitz und Organisationsbereich) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 Nr. 1 (Name, Sitz und Organisationsbereich) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Der Bundesgewerkschaftstag), § 14 (Der Hauptvorstand), § 15 (Das Schiedsgericht) und § 16 (Kassenprüfer) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.07.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 2267 Amtsgericht Paderborn getreten. Freigegeben am 02.11.2004.
satzungändernder Beschluss Blatt 31-32 des Sonderbandes
satzungsändernder Beschluss Blatt 35 f. des Sonderbandes
satzungsändernder Beschluss Blatt 74 ff. des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.