Handelsregister · VR 630450

Chronologischer Auszug

Gewerbeverein Murg 1898 e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gewerbeverein Murg 1898 e.V.

b)
Murg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Schriftführer und dem Kassierer.
Je zwei von ihnen, darunter der erste oder der zweite
Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Malzacher, Werner, Kaufmann, Murg
2. Vorsitzender:
Langer, Klaus, Sparkassenleiter, Murg
Schriftführer:
Seidt, Joachim, Gas- und Wasserinstallateur, Murg
Kassierer:
Schmid, Reinhold, Bankkaufmann, Murg
a)
Verein
Satzung vom 06.02.1979
a)
11.08.2014
Reeber

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.08.2014.
Tag der ersten Eintragung:
15.11.1985
Satzung:
AS 3 ff.
2b)
Bestellt als
Erster Vorsitzender:
Strasser, Timo, Murg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Oeschger, Christian, Murg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Engel, Sandra, Murg, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Kassierer:
Schmid, Reinhold, Murg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Malzacher, Werner, Kaufmann, Murg
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Langer, Klaus, Sparkassenleiter, Murg
Nicht mehr
Schriftführer:
Seidt, Joachim, Gas- und Wasserinstallateur, Murg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Mitgliedschaft), § 8 (Vorstandschaft) und § 9 (Kassenwart) beschlossen.
a)
22.08.2019
Fischer

b)
Satzung:
AS 115 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.