Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 5.000,- DEM ist Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.
Satzung Blatt 14-18 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 09.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 913 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 11.05.2006.
Satzung
Satzung vom 22.03.1993
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