Handelsregister · HRA 4478
Chronologischer Auszug
Gewerbepark Frechen GmbH & Co. KG · Amtsgericht Bonn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsche Steinzeug Immobilien GmbH & Co. KG b) Alfter | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Deutsche Steinzeug Immobilien Verwaltungs-GmbH, Alfter (AG Bonn HRB 7600) mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Kommanditgesellschaft Beginn: 01.12.1998 c) Kommanditist: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft, Frechen (AG Kerpen HRB 1988), Einlage: 1.000.000,00 DEM. | a) 06.08.2002 Weber b) Tag der ersten Eintragung: 05.03.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.08.2002. | |
| 2 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Servaisstr. 9-31, 53347 Alfter | a) 25.11.2009 Paul | |||
| 3 | a) Nach Firmenänderung nunmehr Gewerbepark Frechen GmbH & Co. KG | b) Nach Firmenänderung der persönlichen haftenden Gesellschafterin Persönlich haftender Gesellschafter: Gewerbepark Frechen Verwaltungs-GmbH, Alfter (Amtsgericht Bonn HRB 7600) mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 01.03.2013 Wabner | ||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (95 IN 41/13) vom 23.04.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 25.04.2013 Lützler | |||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (95 IN 41/13) vom 15.07.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 23.07.2013 Lützler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.