Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, wobei diese jeweils allein vertretungsberechtigt sind. Die Alleinvertretungsberechtigung gilt jedoch nicht zur Tätigung von Grundstücksgeschäften oder Rechtsgeschäften, die eine Verpflichtung des Vereins in Höhe von mehr als 500,00 EUR begründen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 II BGB), dass er zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zum Abschluss eines sonstigen Rechtsgeschäfts mit Dritten, welches den Verein in Höhe von mehr als 500,00 EUR belastet, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Müller
Berghaupten
Vorstand
Gregor Peters
Berghaupten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.11.2003
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 29.06.2004
Satzung: AS 5 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.