die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Handel mit Energie und energienahen Produkten sowie mit darauf bezogenen Finanzinstrumenten, sofern diese Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz erlaubnisfrei ist, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Abwasserentsorgung, die Nutzung von Einsatzstoffen in Anlagen zur Energieerzeugung, die Beteiligung an Unternehmen, die Telekommunikationsnetze einschließlich Telekommunikationsdienstleistungen betreiben, im Zusammenhang mit der Tätigkeit der cowelio GmbH die Erbringung von Wohnverwaltungsdienstleistungen und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der sozialen Infrastruktur sowie der Betrieb von gemeinnützigen Stiftungen zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Erziehung, Bildung, Kultur und Familie. Die Gesellschaft kann sich an kommunal geprägten Stadtwerke-Gesellschaften mit einem energiewirtschaftlichen Betätigungsschwerpunkt beteiligen, die auch weitere Daseinsvorsorgeaufgaben erfüllen, insbesondere in den Bereichen des Bäderbetriebs, der Entsorgung/Verwaltung von Abfällen, der Abwasserentsorgung und des Betriebs von Tiefgaragen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Wolfgang Paul
Köln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Birgit Lichtenstein
Gelsenkirchen
Vorstand
Susanne Fabry
Minden
Vorstand
Andreas Feicht
Wuppertal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.11.1960, zuletzt geändert am 18.12.2000.
Die Hauptversammlung vom 25.06.2001 hat die Umstellung des Grundkapitals auf 255.645.940,60 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 54.059,40 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 16.12.2003 hat die Änderung der Satzung in § 3 Absatz (1) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft) und § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates) beschlossen; § 11 (Beirat) wurde eingefügt, die Bezifferung der nachfolgenden Paragraphen wurde angepaßt. § 13 - nunmehr § 14 - (Wirtschaftsplan), § 14 - nunmehr § 15 - (Jahresabschluss, Lagebericht) wurden neu gefaßt, § 16 (Gleichstellung von Frauen und Männern) eingefügt, § 15 - nunmehr § 17 (Bekanntmachungen) wurde neu gefaßt.
Die Hauptversammlung hat am 12.03.2008 beschlossen,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend die Satzung in § 3 Absatz (1) zu ändern;
die Satzung in § 10 Absatz (3) lit. e) (Aufgaben des Aufsichtsrats) zu ändern;
die Satzung in § 12 Absatz (3) (Einberufung der Hauptversammlung) zu ändern;
die Satzung in § 17 Absatz (1) (Bekanntmachungen) zu ändern.
Die Hauptversammlung vom 10.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Jahresabschluss, Lagebericht) und § 17 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und § 17 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. (2) (Gegenstand des Unternehmens), § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft), § 8 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates),§ 9 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates) und § 12 (Einberufung der Hauptversammlung und Vorsitz) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 02.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 4 (Geschäftsjahr), § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft), § 9 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichsrats), § 10 (Aufgaben des Aufsichtrats) und § 12 (Einberufung der Hauptversammlung und Vorstitz) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Zwischen der GEW Köln AG als beherrschter Gesellschaft und der Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Organschaftsvertrag mit Ergebnisausschlußvereinbarung) vom 23.11.1960. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung der GEW Köln AG am 23.11.1960 zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.11.1960
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.07.2001.
Beschluss Bl. 1672 ff. Sdb.
lfd. Nr. 7, Spalte 6 a von Amts wegen berichtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.06.2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Hauptversammlungen vom 25.06.2002 Vermögensgegenstände als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die GEW RheinEnergie in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 37306) als übernehmenden Rechtsträger übertragen; wegen der Einzelheiten wird auf den genannten Vertrag Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.