die Stahlverarbeitung im Bereich der Verbindungstechnik sowie der Handel mit Maschinenelementen und verwandten Produkten, ferner die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme von deren Geschäftsführung und Vertretung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bei der Führung der Geschäfte der Gesellschaft haben die Geschäftsführer das Gesetz, den jeweiligen Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft sowie die Weisungen der Gesellschafterversammlung und ggf. des Beirats sowie einen ihr Handeln nach Innen gegenüber der Gesellschaft beschränkenden Kompetenzkatalog, wie folgt, zu beachten; indem vorher die Zustimmung der Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 80 % eingeholt wird: a. Erwerb von bzw. Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Veräußerung eines Unternehmens bzw. einer Beteiligung. b. Errichtung und Schließung von Zweigniederlassungen und Standorten. c. Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz sowie dessen Belastung. d. Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, wenn und soweit die Aufwendungen dafür 50.000 Euro p.a. übersteigen und/oder die Laufzeit der Verträge über drei Jahre hinausgeht. e. Aufnahme und Gewährung von Krediten, sofern diese im Einzelfall 250.000 Euro übersteigen oder die Gesamtsumme aller Kredite von 2.000.000 Euro überschritten wird. f. Aufnahme und Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder deren Angehörige bzw. ihnen nahestehende Unternehmen. g. Übernahme von Wechsel- und Bürgschaftsverpflichtungen, sofern sich diese nicht aus der Abwicklung laufender Geschäfte ergeben. h. Abschluss und Kündigung von Anstellungsverträgen mit Mitarbeitern mit einem Jahreseinkommen (brutto) von mehr als 90.000 Euro. 1. Die Bestellung und Abberufung von Prokuristen. j. Die Erteilung von Versorgungszusagen. k. Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes innerhalb der Geschäftsführung , falls mehrere Geschäftsführer bestellt sind. 1. Einforderung von Nachschüssen (§3).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Thomas Wessner
Iserlohn
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Wilhelm Prünte
Fröndenberg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02. August 2011
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR beschlossen. Weiterhin wurde die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 5 (Geschäftsführung, Vertretung) sowie die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 200.000,00 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 90.000,00 EUR beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.