das Betreiben eines Getränkecenters sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Endt
Mönchengladbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung von Mönchengladbach nach Wegberg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 hat die Änderung der Firma und die Änderung des Gesellschaftsvertrags in Ziffer 1. Satz 1 (Firma) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Endt Lojewski Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wegberg (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 12390) als herrschendem Unternehmen ist am 14.07.2011 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt hat.
Unternehmensvertrag
Der mit der Endt Lojewski Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wegberg (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 12390) am 14.07.2011 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.05.2014 in § 3 Absatz 3 (Verlustübernahme) geändert worden. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tage hat der Änderung zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.