Ist nur eine persönlich haftende Gesellschafterin vorhanden, ist diese berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, sind diese zur Vertretung nur gemeinschaftlich berechtigt. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten und sie und ihre Vertretungsorgane von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
252
Getränke Möller Verwaltungsgesellschaft mbH
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 275
BRT Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH & Co. KG
275
Stephan Bahr
Westerland
285
Peter Georg Meyer
Sylt OT Westerland
Einzelprokura
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.