Gegenstand der Gesellschaft ist der Groß- und Einzelhandel mit Getränken und Bedarfsgütern im Getränkefachbereich, wozu Süßigkeiten und Tabakwaren gehören, sowie artverwandten Artikeln.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Ralf Düpper
Koblenz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung (Teilbetrieb Koblenz) von der Getränke Rhein-Mosel DHG GmbH (Amtsgericht Koblenz HRB 6886) beschlossen. Weiter hat die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 eine Änderung des § 2 und mit ihr eine Änderung des Gegenstand des Unternehmens beschlossen.
Freitext
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2011 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Koblenz) der Getränke Rhein-Mosel DHG GmbH mit Sitz in Brodenbach (Amtsgericht Koblenz, HRB 6886) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.11.2011 wirksam geworden.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.