Handelsregister · VR 3813

Chronologischer Auszug

Gesundheitszentrum EINKLANG e.V. · Amtsgericht Dresden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Einklang - Zentrum für Lehre, Meditation, Entspannung e.V.

b)
Dresden
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert
von mehr als 250,00 EUR der Verein durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten wird und bei
einem Wert von mehr als 500,00 EUR die Zustimmung
des gesamten Vorstandes erforderlich ist. Die
Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen des Vereins
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

b)
Vorstand:
Donner-Krause, Roswitha, Dresden, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Karadschow, Alexander, Dresden, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schröder, Sabine, Pirna, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 22.10.2000
a)
04.01.2005
Jokisch

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.12.2000.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Bl. 3 SB
2a)
Gesundheitszentrum EINKLANG e.V.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Schröder, Sabine, Pirna, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Karadschow, Alexander, Dresden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Kotschate, Heidi, Dresden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dr. Krayer, Roland, Dresden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Der Name des Vereins ist geändert.
a)
06.05.2005
Dr. Naumann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.