Handelsregister · VR 702005
Chronologischer Auszug
Gesundheitsplattform Rhein-Neckar e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesundheitsplattform Rhein-Neckar e.V. b) Mannheim | a) Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister. Der Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. b) Vorsitzender: Prof. Wille, Eberhard Fritz, Mannheim, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Gürkan, Irmtraud, Alsbach-Hähnlein, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Eisenlohr, Verena, Mannheim, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Vogt, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Wagner, Johann Werner, Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 06.03.2017. | a) 12.12.2017 Sauter b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 22-29 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, bis zu vier stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. b) Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Hager, Lutz, Heidelberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Stalla, Werner, Limburgerhof, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Gürkan, Irmtraud, Alsbach-Hähnlein, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Vogt, Andreas, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Vorstand) beschlossen. | a) 28.12.2021 Essert b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 43-45 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.