Handelsregister · GnR 282
Chronologischer Auszug
Gesundheitsnetz Region Bamberg eG (GeReBa) · Amtsgericht Bamberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gesundheitsnetz Jura eG b) Scheßlitz Geschäftsanschrift: Brandäcker 4, 96110 Scheßlitz c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder durch Kooperation. Gegenstand der Genossenschaft ist: (1) Die Sicherung des Überlebens mittelständisch geprägter, insbesondere freiberuflich ambulant ärztlicher und lokaler stationärer Versorgungsstrukturen. (2) die Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung im Einzugsbereich der Genossenschaft im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität, auch außerhalb der GKV. Möglichkeit der Gründung eines genossenschaftseigenen Medizinischen Versorgungszentrums sowie Hilfe bei Praxisgründung, -erwerb, -kooperation und veräußerung. (3) Generierung von Gesundheitsdienstleistungen für Netzpatienten. (4) Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems mit entsprechenden Qualitätszirkeln bei allen Mitgliedern. (5) Verbesserung der wirtschaftlichen und organisatorischen Situation der Mitglieder durch Schaffung von gemeinsam nutzbaren Strukturen, insbesondere der Schaffung einer elektronischen Vernetzung. (6) Koordination verschiedener Versorgungsebenen im Gesundheitsbereich, insbesondere in der Schnittstelle ambulant-stationär. (7) Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, den Betrieb einer ärztlichen Praxis oder die Berufsausübung der Mitglieder zu fördern, auch die Verhandlungsführung für die Mitglieder mit Krankenkassen, Körperschaften, Behörden, Unternehmen, Verbänden und Trägern im Gesundheitswesen, (8) Möglichkeit der Rechnungserstellung und Abwicklung von Verträgen für die Mitglieder mit Patienten und Kostenträgern, einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten (9) Die Genossenschaft kann mit anderen Gesellschaften oder Personen kooperieren, Unterorganisationen und Filialen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an anderen Gesellschaften (Genossenschaften und Unternehmen) beteiligen und sich unter evtl. zu gründenden Dachorganisationen zusammenschließen, soweit dies ihren Zweck fördert. (10) Die Genossenschaft hat ihren Geschäftsbetrieb soweit auf Gewinnerzielung auszurichten, als dies zur dauerhaften Sicherung und Förderung des Unternehmens im Wettbewerb erforderlich ist. Eine genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder ist bei Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb, nach Abzug der gesetzlichen Rücklage (§ 38), möglich. (11) Die Mitglieder der Genossenschaft sollten den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in der Region um den Sitz der Genossenschaft haben. Diese Region orientiert sich nicht an den kommunalen Verwaltungsgrenzen. | Keine Nachschusspflicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Bestellt: Vorstand: Dr. Steinbach, Wolfgang, Scheßlitz, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dr. Schöler, Manfred, Memmelsdorf, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dr. Fugmann, Thomas, Memmelsdorf, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragene Genossenschaft Satzung errichtet am 20.5.2010 | a) 06.07.2010 Hollet | |
| 2 | a) Die Generalversammlung vom 05.12.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben). | a) 05.04.2013 Sternadl | ||||
| 3 | a) Firma geändert, nun: Gesundheitsnetz Region Bamberg eG (GeReBa) c) Gegenstand geändert, nun: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder durch Kooperation. Gegenstand der Genossenschaft ist: 1. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere in der Form der stetigen Verbesserung der Patientenversorgung unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität, um diese in Zukunft auch außerhalb der GKV zu gewährleisten. 2. Möglichkeit der Gründung eines genossenschaftseigenen Medizinischen Versorgungszentrums sowie Hilfe bei Praxisgründung, -erwerb, -kooperation und veräußerung. 3. Generierung von Gesundheitsdienstleistungen für Netzpatienten. 4. Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems mit entsprechenden Qualitätszirkeln bei allen Mitgliedern. 5. Verbesserung der wirtschaftlichen und organisatorischen Situation der Mitglieder durch Schaffung von gemeinsam nutzbaren Strukturen, insbesondere der Schaffung einer elektronischen Vernetzung. 6. Koordination verschiedener Versorgungsebenen im Gesundheitsbereich, insbesondere in der Schnittstelle ambulant-stationär. 7. Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, den Betrieb einer ärztlichen Praxis oder die Berufsausübung der Mitglieder zu fördern, auch die Verhandlungsführung für die Mitglieder mit Krankenkassen, Körperschaften, Behörden, Unternehmen, Verbänden und Trägern im Gesundheitswesen, 8. Möglichkeit der Rechnungserstellung und Abwicklung von Verträgen für die Mitglieder mit Patienten und Kostenträgern, einschließlich aller hiermit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten. 9. Die Genossenschaft kann mit anderen Gesellschaften oder Personen kooperieren, Unterorganisationen und Filialen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an anderen Gesellschaften (Genossenschaften und Unternehmen) beteiligen und sich unter evtl. zu gründenden Dachorganisationen zusammenschließen, soweit dies ihren Zweck fördert. Dies kann lediglich im Rahmen der berufsrechtlichen Regelungen erfolgen. 10. Die Genossenschaft hat ihren Geschäftsbetrieb soweit auf Gewinnerzielung auszurichten, als dies zur dauerhaften Sicherung und Förderung des Unternehmens im Wettbewerb erforderlich ist. Eine genossenschaftliche Rückvergütung an die Mitglieder ist bei Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb, nach Abzug der gesetzlichen Rücklage (§ 38), möglich. | b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Schöler, Manfred, Memmelsdorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 16.05.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Die Ärztegenossenschaft Steigerwald e.G. mit dem Sitz in Burgebrach (Amtsgericht Bamberg GnR 280) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2018 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 16.05.2018 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 09.05.2018 mit der Genossenschaft verschmolzen. | a) 17.08.2018 Sternadl | ||
| 4 | b) Bestellt: Vorstand: Dr. Baumüller, Gerhard, Schlüsselfeld, *XX.XX.XXXX | a) 05.11.2018 Sternadl | ||||
| 5 | a) Die Generalversammlung vom 10.04.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 8 (Ausschluss) und 12 (Pflichten der Mitglieder). | a) 10.05.2019 Sternadl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.