Handelsregister · VR 2284 FL

Chronologischer Auszug

Gesundheits- und Rehasportverein Sylt e.V. · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesundheits- und Rehasportverein Schleswig-Holstein - Sylt e.V.

b)
Westerland/Sylt
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Kuhnert, Jan, *XX.XX.XXXX, Dattenberg

Vorstandsmitglied:

2.
Möck, Winfried, *XX.XX.XXXX, Trochtelfingen-Mägerkingen

Vorstandsmitglied:

3.
Teuber, Stephan, *XX.XX.XXXX, Tübingen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 18.07.2007
zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.08.2008.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
11.10.2008 ist der Sitz des Vereins von Rendsburg (Amtsgericht Kiel, VR 5156 KI) nach Westerland/Sylt verlegt und die Satzung geändert in §
1 (Name, Sitz)
a)
12.11.2008
Jepsen
b)
Tag der ersten Eintragung:
29.01.2008
2a)
Gesundheits- und Rehasportverein Sylt e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:

1. Kuhnert, Jan
a)
Die Mitgliederversammlung vom 10.01.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 11
(Vorstand), § 17 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 20 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung) beschlossen.
a)
23.02.2009
Gehlhaar

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.