Handelsregister · VR 7485 HB

Chronologischer Auszug

Gesundheit bis ins hohe Alter e.V. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesundheit bis ins hohe Alter e.V.

b)
Bremen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die zweite Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Lutz, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Bremen

2. Vorsitzende:

2.
Bogatskich, Olga, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 19.06.2010
zuletzt geändert durch Beschluss vom
28.10.2010 in den §§ 8 (Mitgliederversammlung), 10 (Vorstand) und 12 (Auflösung).
a)
31.03.2011
Peinelt
b)
Satzung Bl.
10/13
Protokoll Bl.
30
2b)
Änderung zu Nr. 1:
nunmehr
2. Vorsitzender:
Lutz, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Bremen

Änderung zu Nr. 2:
nunmehr unter Änderung der Personendaten
1. Vorsitzende:
Babkina, Olga, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
02.02.2015
Döhring
3b)
Änderung zu Nr. 2:
Änderung des Familiennamens
1. Vorsitzende:
Kühnen, Olga, geb. Bogatskich, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.02.2017
hat die Änderung der Satzung in § 2
(Zweckbestimmung), § 3 (Mitgliedschaft)
und § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
07.06.2017
Niemeyer
b)
Protokoll Bl.
76/77

Protokollanlage Bl. 84/85
4b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender:
1. Lutz, Reinhard

2. Vorsitzender:
3.
Kühnen, Torsten, *XX.XX.XXXX, Achim

Änderung zu Nr. 2:
Wohnortänderung
1. Vorsitzende:
Kühnen, Olga, geb. Bogatskich, *XX.XX.XXXX,
Achim
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.01.2021
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
22.04.2021
Kwiatkowski
b)
Satzung Bl.
149/152
Protokoll Bl.
154/163
5a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die erste
Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender:

3. Kühnen, Torsten
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2022
ergänzend durch die Mitgliederversammlung
vom 03.02.2023 hat die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung und damit die
Änderung der Satzung in § 10 beschlossen.
a)
04.08.2023
Schiffers
b)
Protokoll Bl.
205/221/234

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.