Handelsregister · GnR 871
Chronologischer Auszug
Gestüt Federath eG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gestüt Federath eG b) Overath c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist a) ein Reiterlicher Lehrbetrieb, für Erwachsene, für die Kinder- und Jugendförderung, sowie die Ausbildung von Pferden und Beritt. b) der Betrieb eines Gestütes für Islandpferde. c) die Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten. d) ein landwirtschaftlicher und Pferdezuchtbetrieb und die gemeinschaftliche Benutzung der landwirtschaft- und pferdezuchtlichen Betriebseinrichtungen und Betriebsgegenständen. e) die Entwicklung und der Betrieb von Wohnund Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen oder solche erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann investierende Mitglieder aufnehmen. Zur Aufnahme siehe § 8 Abs. (3). Geschäfte mit Nichtmigliedern sind zulässig. | Keine Nachschußpflicht der Genossen. | a) Die Genossenschaft wird duch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. b) Vorstand: Arnason, Sigurdur Styrmir, Overath, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 27.08.2016 | a) 14.11.2016 Großkelwing |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.