Handelsregister · GnR 871

Chronologischer Auszug

Gestüt Federath eG · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gestüt Federath eG

b)
Overath

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft der Mitglieder mittels
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Gegenstand des Unternehmens ist a) ein
Reiterlicher Lehrbetrieb, für Erwachsene,
für die Kinder- und Jugendförderung,
sowie die Ausbildung von Pferden und
Beritt. b) der Betrieb eines Gestütes für
Islandpferde. c) die Entwicklung,
Durchführung und Sicherung des
Geschäftsbetriebs und der
Dienstleistungen nach ökologischen,
ökonomischen, sozialen und kulturellen
Aspekten. d) ein landwirtschaftlicher und
Pferdezuchtbetrieb und die
gemeinschaftliche Benutzung der
landwirtschaft- und pferdezuchtlichen
Betriebseinrichtungen und
Betriebsgegenständen. e) die
Entwicklung und der Betrieb von Wohnund Geschäftsimmobilien. Die
Genossenschaft kann dazu Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln und betreuen. Sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft anfallenden
Aufgaben übernehmen. Die
Genossenschaft darf alle Maßnahmen
treffen, die geeignet sind, den
Gesellschaftszweck zu fördern, sich an
anderen Unternehmen beteiligen,
Zweigniederlassungen und andere
Unternehmen gründen oder solche
erwerben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben
kann sie sich der Hilfe sachverständiger
Dritter bedienen. Die Genossenschaft
kann investierende Mitglieder
aufnehmen. Zur Aufnahme siehe § 8
Abs. (3). Geschäfte mit Nichtmigliedern
sind zulässig.
Keine Nachschußpflicht der
Genossen.
a)
Die Genossenschaft wird duch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich
vertreten. Ist nur ein
Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft alleine.
Die Vorstandsmitglieder sind befugt,
im Namen der Gesellschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

b)
Vorstand:
Arnason, Sigurdur Styrmir, Overath,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 27.08.2016
a)
14.11.2016
Großkelwing

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.