Handelsregister · VR 3267
Chronologischer Auszug
Gesindevereinigung Lübzin e.V. · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesindevereinigung Lübzin e.V. b) Lübzin | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 1.000,00 DM und für Dienstverträge bedarf es der Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Hahn, Frank, Lübzin, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Harder, Sieglinde, Lübzin, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 05.04.1995 und gemäß Protokoll der Mitgliederversammlung vom 17.09.1996 geändert. | a) 21.03.2018 Frewer b) Fall 1 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.03.2018. Tag der ersten Eintragung: 20.11.1996 Zuständigkeit des Registergerichts gemäß Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018 geändert. Bisher Amtsgericht Güstrow VR 104 (B), nunmehr Amtsgericht Rostock. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.