Handelsregister · VR 3267

Chronologischer Auszug

Gesindevereinigung Lübzin e.V. · Amtsgericht Rostock

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesindevereinigung Lübzin e.V.

b)
Lübzin
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden
gemeinsam vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 1.000,00
DM und für Dienstverträge bedarf es der Zustimmung
des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge ist
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3
Vorstandsmitglieder anwesend sind.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hahn, Frank, Lübzin, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Harder, Sieglinde, Lübzin, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 05.04.1995 und gemäß Protokoll der Mitgliederversammlung
vom 17.09.1996 geändert.
a)
21.03.2018
Frewer

b)
Fall 1
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Freigegeben am 21.03.2018.

Tag der ersten Eintragung:
20.11.1996

Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß Artikel 1
der Achten Verordnung zur
Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018
geändert.
Bisher Amtsgericht Güstrow VR
104 (B), nunmehr Amtsgericht
Rostock.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.