Handelsregister · HRB 120911

Chronologischer Auszug

Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesellschaft zur Wahrnehmung von
Veranstalterrechten mbH (GWVR)

b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Lenhartzstr. 15, 20249 Hamburg

c)
die treuhänderische Wahrnehmung von
Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem
Urheberrechtsgesetz für Veranstalter im
Sinne von § 81 UrhG ergeben oder auf
Veranstalter übertragen sind (nachfolgend
"Veranstalterrechte" genannt). Das
Unternehmen ist berechtigt und ggf. nach §
11 UrhWG verpflichtet, denjenigen, die die
Veranstalterrechte nutzen wollen, die
erforderliche Genehmigung zu erteilen oder
in die Nutzung einzuwilligen.
25.000,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Ulbricht, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2011
a)
07.12.2011
Kob

b)
Fall 1
2a)
Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer
vertreten, ist nur einer bestellt, vertritt dieser
allein.
a)
21.12.2011
Kob

b)
Eintragung Nr. 1 Spalte
4a vom 07.12.2011 von
Amts wegen berichtigt.

Fall 2
3a)
Gesellschaft zur Wahrnehmung von
Veranstalterrechten mbH

c)
die treuhänderische Wahrnehmung von
Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem
Urheberrechtsgesetz für Veranstalter im
Sinne von § 81 UrhG ergeben oder Rechte
im Sinne von § 81 UrhG, die auf
Berechtigte übertragen sind (nachfolgend
"Veranstalterrechte" genannt) sowie die
rechtmäßige Verteilung der sich hieraus
ergebenden Einnahmen an die
Berechtigten. Das Unternehmen ist
berechtigt und nach § 11 UrhWahrnG
verpflichtet, denjenigen, die die
Veranstalterrechte nutzen wollen, die
erforderliche Genehmigung zu erteilen oder
in die Nutzung einzuwilligen.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2014 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 1 (Firma, Gegenstand des
Unternehmens) und 5 (Vertretung).
a)
17.10.2014
Dr. Mosenheuer

b)
Fall 3
4c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
treuhänderische Wahrnehmung von
Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem
Urheberrechtsgesetz für Veranstalter im
Sinne von § 81 UrhG originär ergeben oder
Rechte im Sinne von § 81 UrhG, die auf
Berechtigte übertragen sind (nachfolgend
"Veranstalterrechte" genannt) sowie die
rechtmäßige Verteilung der sich hieraus
ergebenden Einnahmen an die
Berechtigten. Das Unternehmen ist
berechtigt und nach § 34 VGG verpflichtet,
denjenigen, die die Veranstalterrechte
nutzen wollen, die erforderliche
Genehmigung zu erteilen oder in die
Nutzung einzuwilligen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2017 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in § 1 Abs. 3 (Gegenstand des Unternehmens).
a)
08.02.2017
Heynen

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.