Handelsregister · HRB 120911
Chronologischer Auszug
Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH (GWVR) b) Hamburg Geschäftsanschrift: Lenhartzstr. 15, 20249 Hamburg c) die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für Veranstalter im Sinne von § 81 UrhG ergeben oder auf Veranstalter übertragen sind (nachfolgend "Veranstalterrechte" genannt). Das Unternehmen ist berechtigt und ggf. nach § 11 UrhWG verpflichtet, denjenigen, die die Veranstalterrechte nutzen wollen, die erforderliche Genehmigung zu erteilen oder in die Nutzung einzuwilligen. | 25.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Dr. Ulbricht, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2011 | a) 07.12.2011 Kob b) Fall 1 | |
| 2 | a) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer vertreten, ist nur einer bestellt, vertritt dieser allein. | a) 21.12.2011 Kob b) Eintragung Nr. 1 Spalte 4a vom 07.12.2011 von Amts wegen berichtigt. Fall 2 | ||||
| 3 | a) Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH c) die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für Veranstalter im Sinne von § 81 UrhG ergeben oder Rechte im Sinne von § 81 UrhG, die auf Berechtigte übertragen sind (nachfolgend "Veranstalterrechte" genannt) sowie die rechtmäßige Verteilung der sich hieraus ergebenden Einnahmen an die Berechtigten. Das Unternehmen ist berechtigt und nach § 11 UrhWahrnG verpflichtet, denjenigen, die die Veranstalterrechte nutzen wollen, die erforderliche Genehmigung zu erteilen oder in die Nutzung einzuwilligen. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma, Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Vertretung). | a) 17.10.2014 Dr. Mosenheuer b) Fall 3 | ||
| 4 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für Veranstalter im Sinne von § 81 UrhG originär ergeben oder Rechte im Sinne von § 81 UrhG, die auf Berechtigte übertragen sind (nachfolgend "Veranstalterrechte" genannt) sowie die rechtmäßige Verteilung der sich hieraus ergebenden Einnahmen an die Berechtigten. Das Unternehmen ist berechtigt und nach § 34 VGG verpflichtet, denjenigen, die die Veranstalterrechte nutzen wollen, die erforderliche Genehmigung zu erteilen oder in die Nutzung einzuwilligen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 1 Abs. 3 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 08.02.2017 Heynen b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.