Handelsregister · VR 42394
Historischer Auszug
Gesellschaft zur Förderung und Pflege von historischer Alltagsgeschichte e.V. · Amtsgericht Stendal
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Wernigerode
_
Vereinsregister
Rückseite
von
Blatt
Rechtsverhältnisse
Nr.
der
a)
Name
v
,
.
orstand
Eintra-
b)
Sitz
Liguidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
j
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
“)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
3
1
a)
Gesellschaft
zur
Förderung
|Angestellter
des
Landkreises
Wernigerode
Die
Satzung
ist
am
10.
Oktober
1993
errichtet
und
durch
Beschluß
a)
02.
März
1994
und
Pflege
von
historischer
|Albrecht
Möller,
Wernigerode
der
Mitgliederversammlung
vom
18.
Februar
1994
zu
$
7
(2)
geändert
Alltagsgeschichte
e.V.
Vorsitzender
worden.
R
—{
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende
und
der
stell-
M
ay/10)
b)
Wernigerode
vertretende
Vorsitzende.
Niehof!
Lehrer
Rudolf
Nüchterlein,
Wernigerode
Jeder
ist
allein
vertretungsberechtigt.
stellv.
Vorsitzender
b)
Satzung-Blatt
5
ff
der
Registerakten
Änderungsbeschluß
Blatt
11
der
Registerakten
_—
2
Dipl.
Kunsthistorikerin
Karin
Keitner;
Wernigerode
Albrecht
Möller
und
Rudolf
Nüchterlein
sind
aus
dem
Vorstand
a)
23.
Juni
1997
En
ausgeschieden.
”
Yorsitzend
I
—
.
Mi
attzende
Karin
Ketiner
wurde
zur
Vorsitzenden
und
Jörg
Hagner
zum
N
Ä
Rechtspflegeranwärter
Jörq
Wagner,
Bad
Lauchstädt
stellv.
Vorsitzenden
gewählt.
{Nieho
stellv.
Vorsitzender
b}
Beschluß
Blatt
23
der
Registerakten
Die
Satzung
ist
am
23
11
2006
bezüglich
$
10
Abs.
2
(Bei
Auflösung
des
Vereins
fällt
das
Vermögen
an
den
Großkreis
Harz,
Referat
Kultur)
geändert
Justizangestelite
b)
Änderungsbeschl
Blatt
41
ff
der
Registerakte
m
nn
nn
7777]
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.