Handelsregister · HRB 1322
Chronologischer Auszug
Gesellschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Kreis Steinfurt mbH · Amtsgericht Steinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gesellschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Kreis Steinfurt mbH b) Steinfurt c) Auschließlich und unmittelbar die Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 und 68 der Abgabenordnung vom 23.03.1976 (BGBl. I S. 613 ff). Zur Förderung dieser Zwecke beschafft die Gesellschaft Mittel und leitet sie mit ausdrücklicher Zweckbestimmung weiter an: a) Körperschaften, deren Ziel die Förderung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke ist und die auch von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sind, b) Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaft, die mit diesen Mitteln Aufgaben im Sinne des Abs. l erfüllen. Eine Zuweisung von Mitteln an eine der in Abs. 2 genannten Körperschaften kann nur erfolgen, wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und der Körperschaft die Körperschaft als Hilfsperson der Gesellschaft und ihr Wirken wie eigenes Wirken der Gesellschaft anzusehen ist. Gegenstand der Förderung durch die Gesellschaft im räumlichen Geltungsbereich sind insbesondere: a) mildtätige Belange: Bau, Einrichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für geistig und körperlich Behinderte, b) kulturelle Angelegenheiten: Einrichtungen und Unterhaltung der Freilichtbühnen Tecklenburg und Reckenfeld, des Kreismuseums sowie Erhaltung des Büchereiwesens, c) landschaftspflegerische Maßnahmen in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten, d) Jugendpflege und Jugendhilfe: Bau, Einrichtung und Unterhaltung von Jugendheimen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Einrichtungen der Erziehungsberatung, Kindergärten sowie Ersatz lfd. Aufwendungen für Jugenderholungsmaßnahmen, Gruppenleiterschulungen, Erziehungsberatung, Suchtberatung, Geschäftsführung der freien Wohlfahrtsverbände, e) Altenhilfe: Bau, Einrichtung und Unterhaltung von Altenheimen, Altenpflegeheimen und Altentagesstätten, Ersatz lfd. Aufwendungen der freien Wohlfahrtsverbände, f) Förderung sonstiger sozialer Maßnahmen. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer, die jeweils einzelvertretungsberechtigt sind. b) Geschäftsführer: Dr. Hoffschulte, Heinrich Geschäftsführer: Gläseker, Michael, Rheine, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.06.1977 zuletzt geändert am 02.03.1982 | a) 27.08.2003 Brinkmann b) Tag der ersten Eintragung: 15.07.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2003. | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hoffschulte, Heinrich, Münster Bestellt als Geschäftsführer: Kubendorff, Thomas, Steinfurt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Gläseker, Michael, Rheine, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Taape, Irmgard, Emsdetten, *XX.XX.XXXX | a) 19.07.2004 Brinkmann | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Riesenbeck, Christina, Tecklenburg, *XX.XX.XXXX | a) 05.08.2004 Brinkmann b) Ergänzend zu lfd. Nr. 2 nach Ausscheiden des Geschäftsführers Dr. Hoffschulte eingetragen. | ||||
| 4 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt | a) 11.11.2009 Grotke | ||||
| 5 | c) Ausschließlich und unmittelbar die Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke im Sinne der § 51 bis 68 der Abgabenordnung vom 23.03.1976 (BGBI. 1 S.613ff.). | 26.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer/innen, die jeweils einzelvertretungsberechtigt sind. Die Geschäftsführer/innen sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter/innen des Kreises Steinfurt Rechtsgeschäfte vorzunehmen | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Ferner wurde beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. | a) 11.12.2013 Grotke | |
| 6 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Zusammensetzung und Amtsdauer der Gesellschafterversammlung)beschlossen. | a) 18.09.2014 Voosholz | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Kubendorff, Thomas, Steinfurt, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Dr. Effing, Klaus, Emsdetten, *XX.XX.XXXX | a) 24.11.2015 Brinkmann | ||||
| 8 | c) (1) Ausschließlich und unmittelbar die Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts ''Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen a. der Jugend- und Altenpflege, b. der Kunst und Kultur, c. des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, d. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, e. des Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutzes, f. des Sports, g. der Heimatpflege und Heimatkunde, h. des traditionellen Brauchtums, i. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke. (3) Zur Förderung dieser Zwecke beschafft die Gesellschaft Mittel und leitet sie mit ausdrücklicher Zweckbestimmung weiter an Körperschaften, deren Ziel die Förderung gemeinnütziger Zwecke ist, die seitens der Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt und selbst steuerbegünstigt sind. (4) Eine Zuweisung von Mitteln an eine der in Absatz 3 genannten Körperschaften kann nur erfolgen, wenn nach den Umständen des Falles sowie nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und der Körperschaft die Körperschaft als Hilfsperson der Gesellschaft und ihr Wirken wie eigenes Wirken der Gesellschaft anzusehen ist. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2016 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 31.05.2016 Voosholz | |||
| 9 | b) Nach Änderung des Wohnortes Geschäftsführer: Dr. Effing, Klaus, Steinfurt, *XX.XX.XXXX | a) 03.07.2018 Brinkmann | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Taape, Irmgard, Emsdetten, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Termathe, Christian, Ahaus, *XX.XX.XXXX | a) 23.01.2020 Brinkmann | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Effing, Klaus, Steinfurt, *XX.XX.XXXX | a) 25.06.2020 Brinkmann | ||||
| 12 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Sommer, Martin, Altenberge, *XX.XX.XXXX | a) 13.11.2020 Brinkmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.