Handelsregister · VR 11413
Historischer Auszug
Gesellschaft zur Förderung Deutsch-Ukrainischer Beziehungen · Amtsgericht Frankfurt am Main
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgericht
Frankfurt
am
Main
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
gung
des
Vereins
1
ja)
:Gesellschaft
zur
Förderung
|
Deutsch-
-Ukrainischer
|
Beziehungen
b)
|
Frankfurt
am
Main
Klaus
Hünlein,
Rechtsanwalt,
Reichelsheim,
B
eu
RS
121
Karteiblatt
VR
z
3VA
Darmstadt
Vorstand
Liquidatoren
|Valentyna
Shelest,
Kauffrau,
Kiew,
Ukraine,
Vereinsregister
N
Tausender
|
Hunderter
Rechtsverhältnisse
Zehner
24680
VR
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechisfähigkeit,
Konkurs
usw.)
Die
Satzung
ist
errichtet
am
25.
Februar
1998
und
durch
Beschluß
der
:Mitgliederversammlung
vom
17.
April
1998
geändert
in
$
1
(Zweck
und
|
Aufgaben
der
Gesellschaft)
und
in
$
3
(Mitgliedschaft).
|
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
ist
der
Vorsitzende
und
der
!
stellvertretende
Vorsitzende.
Sie
vertreten
den
Verein
gerichtlich
und
b)
|
außergerichtlich.
|
Jedes
Vorstandsmitglied
ist
einzeln
vertretungsberechtigt.
|Der
Vorstand
faßt
seine
Beschlüsse
mit
Stimmenmehrheit.
Bei
!Stimmengleichheit
entscheidet
die
Stimme
des
Vorsitzenden.
-a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
(sch
Satzung
Bl.
7
-
!9
Sonderband,
Satz.
And.
Bl.
10
Sonderband
2.
JAN.
2005
b.)
Zur
Fortführung
auf
EDV
gemäß
8
52
HRV
umgeschrieben.
REN:
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Frankfurt
am
Main
Vereinsr
egister
Rückseite
von
Blatt
..........
11413
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
VR
—_ı_
ws
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
n
gung
des
Vereins
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
|
2
3
4
5
ten
Blatt
Fortsetzung
auf
dem
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.