Handelsregister · VR 13803

Chronologischer Auszug

Gesellschaft zur Förderung der Kunst- und Kulturtherapie e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesellschaft zur Förderung der Kunst- und Kulturtherapie e.V.

b)
München
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende
oder stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein
gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
DM 3000.-- der Zustimmung des Beirats bedürfen.

b)
1. Vorsitzender:
Gal, Alexander, München, *XX.XX.XXXX

Stellvertretender Vorsitzender:
Weizel, Ruth, München, *XX.XX.XXXX

Schatzmeister:
Schwaiger, Karin, München, *XX.XX.XXXX

Schriftführer:
Quetschlich, Renate, München, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.1991
a)
20.11.2001
Folk

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.02.1992.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 3 So.
2a)
Der Verein wird durch die Liquidatoren gemeinsam
vertreten.

b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Gal, Alexander, München, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Schwaiger, Karin, München, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Stellvertretender Vorsitzender:
Weizel, Ruth, München, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Quetschlich, Renate, München, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Liquidatorin:
Weizel, Ruth, München, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Liquidatorin:
Quetschlich, Renate, München, *XX.XX.XXXX
b)
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2004 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
a)
05.08.2004
Niklas

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.