Handelsregister · VR 201474
Chronologischer Auszug
Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. b) Osnabrück | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils allein. b) 1. Vorsitzende: Lumme, Elisabeth, Osnabrück, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Raddatz, Jens, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 15.01./10.02.2016. | a) 24.02.2016 Trebbe b) Satzung Blatt 18 ff. der Akten |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Raddatz, Jens, Osnabrück, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Dr. Queckenstedt, Hermann, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) 21.06.2018 Schmidt | ||
| 3 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzende: Lumme, Elisabeth, Osnabrück, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Dr. Queckenstedt, Hermann, Osnabrück, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzende: Teichert, Sigrid, Osnabrück, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Macke-Droit, Barbara, Osnabrück, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2023 hat die Änderung der Satzung durch Einfügen eines neuen § 9a (Besondere Vertretung) unter Beibehaltung der Folgenummerierung sowie in § 15 (Der Beirat) beschlossen. | a) 20.04.2023 Lang b) Satzung Blatt 65 - 67 der Akten | |
| 4 | b) Bestellt als Besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB: Janoschka, Jasmina, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Die vom Vorstand bestellte besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB setzt die Vorstandsbeschlüsse um. Sie erstellt die Planung für die inhaltliche Arbeit des Vereins sowie den jährlichen Wirtschafts- und Finanzplan. Sie nimmt beratend an den Sitzungen des Vorstandes teil. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung sind vorher mit dem Vorstand abzustimmen. Die besondere Vertreterin vertritt den Verein im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach außen und ist diesbezüglich einzelvertretungsberechtigt. | a) 10.01.2024 Lang |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.