Handelsregister · VR 201474

Chronologischer Auszug

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. · Amtsgericht Osnabrück

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V.

b)
Osnabrück
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils allein.

b)
1. Vorsitzende:
Lumme, Elisabeth, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Raddatz, Jens, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 15.01./10.02.2016.
a)
24.02.2016
Trebbe

b)
Satzung Blatt 18 ff. der Akten
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Raddatz, Jens, Osnabrück, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzender:
Dr. Queckenstedt, Hermann, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
21.06.2018
Schmidt
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Lumme, Elisabeth, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Dr. Queckenstedt, Hermann, Osnabrück, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
1. Vorsitzende:
Teichert, Sigrid, Osnabrück, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
2. Vorsitzende:
Macke-Droit, Barbara, Osnabrück, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2023 hat die Änderung der Satzung durch Einfügen
eines neuen § 9a (Besondere Vertretung) unter Beibehaltung der Folgenummerierung
sowie in § 15 (Der Beirat) beschlossen.
a)
20.04.2023
Lang

b)
Satzung Blatt 65 - 67 der Akten
4b)
Bestellt als
Besondere Vertreterin gemäß § 30 BGB:
Janoschka, Jasmina, Bielefeld, *XX.XX.XXXX
Die vom Vorstand bestellte besondere Vertreterin gemäß
§ 30 BGB setzt die Vorstandsbeschlüsse um. Sie erstellt
die Planung für die inhaltliche Arbeit des Vereins sowie
den jährlichen Wirtschafts- und Finanzplan. Sie nimmt
beratend an den Sitzungen des Vorstandes teil.
Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung sind
vorher mit dem Vorstand abzustimmen.
Die besondere Vertreterin vertritt den Verein im Rahmen
ihrer Zuständigkeit nach außen und ist diesbezüglich
einzelvertretungsberechtigt.
a)
10.01.2024
Lang

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.