Gesellschaft für wissenschaftliche Religionspädagogik (GwR) e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hannover
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 8167
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
28.01.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden und den drei Stellvertretern, von denen eine(r) die Kasse führt (Kassenwart). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Laura Weidlich
Offenbach
Vorstand
Ulrike Witten
Leipzig
Vorstand
Stefanie Lorenzen
Thurnau
Vorstand
Andreas Kubik-Boltres
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.09.2001
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Ziele) und § 7 (Der Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Ziele), § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 8 (Auflösung der GwR) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.06.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2006.
Beschluss Blatt 35 Band II der Akten
Beschluss Blatt 52-59 Band II der Akten
Satzung Blatt 60-62 Band II der Akten
Satzung Blatt 102-104 der Akten Bd. II
Fall 12
Fall 13
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.