Gesellschaft für Verfahrenstechnik UVR-FIA e.V. Freiberg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Freiberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 10264
Gericht
Amtsgericht Chemnitz
Letzte Eintragung
21.05.2024
Abrufstand
14.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zwei gemeinsam, wobei jedoch stets der Vorsitzende oder der Stellvertreter mitwirken muss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andrea Schottstädt
Freiberg
Vorstand
Bodo Löwe
Freiberg
Vorstand
Ulrich Bormann
Altenberg
Vorstand
Annett Paleit
Freiberg
Vorstand
Karsten Großmann
Freiberg
Vorstand
Irina Bremerstein
Freiberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.09.1991 zuletzt geändert am 12.07.1993
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2015 hat die Änderung des § 5 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2023 hat die Änderung des § 5 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.1996 hat dem Spaltungsplan des Vereins zur Gründung der Firma UVR-FIA Verfahrensentwicklung-Umweltschutztechnik-Recycling-GmbH (UVR-FIA GmbH) (Amtsgericht Chemnitz, HRB 13450) zugestimmt. Die Ausgliederung ist mit dem 14.11.1996 wirksam geworden.
Der Verein Gesellschaft für Umweltverfahrenstechnik und Recycling e.V. Freiberg mit dem Sitz in Freiberg (Amtsgericht Chemnitz, VR 10273) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2010 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 27.10.2010 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom vom selben Tag mit dem Verein verschmolzen.
Der Name des Vereins ist geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.