Handelsregister · VR 2178
Chronologischer Auszug
Gesellschaft für Medienforschung · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesellschaft für Medienforschung b) Aachen | a) Den Vorstand gemäß § 26 BGB bilden der Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Beisitzer. Jeder von ihnen vertritt den Verein alleine. b) Vorsitzender: Clemens, Peter, Nachrichtentechniker, Aachen stellvertretender Vorsitzender: Landgraf, Mathias, Informatiker, Aachen stellvertretender Vorsitzender: Schaaf, Michael, Referent, Bonn | a) eingetragener Verein Satzung vom 11.09.1983 | a) 14.09.2004 Wiebe b) Tag der ersten Eintragung: 26.01.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.09.2004. Satzung Bl. 8, 9. |
| 2 | a) Den Vorstand gemäß § 26 BGB bilden der Vorsitzende und der Stellvertreter. Gemäß § 26 Abs. 2 BGB wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. b) Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Bauerfeind, Clemens, Weimar, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Schaaf, Michael, Referent, Bonn | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2011 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 13.01.2012 Kals b) Beschluss und Satzung Bl. 156 - 157 d.A. | |
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Landgraf, Mathias, Informatiker, Immenstaad | a) 07.02.2012 Kals | ||
| 4 | b) Nach Neuwahl Vorsitzender: Dr. Schaaf, Michael, Bonn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Clemens, Peter, Aachen, *XX.XX.XXXX | a) 01.09.2017 Pluntke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.