Handelsregister · VR 664 SL

Chronologischer Auszug

Gesellschaft für Humanistische Pflege e.V. · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesellschaft für Humanistische Pflege e.V.

b)
Schleswig
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtgeschäfte, die den Betrag von 2.500,00 EUR aus
Mitgliedsbeiträgen überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Riebesell, Rolf, *XX.XX.XXXX, Schleswig

Vorstandsmitglied:

2.
Lempelius, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Bremen

Vorstandsmitglied:

3.
Brandt, Randy, *XX.XX.XXXX, Busdorf

Vorstandsmitglied:
4.
Gottschau, Axel, *XX.XX.XXXX, Eckernförde
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 18.05.2002
a)
23.10.2006
Breese
b)
Tag der ersten Eintragung:
17.07.2002

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Name von Amts
wegen berichtigt
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1000,00
EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn ein Mehrheitsbeschluss des Vorstandes vorliegt.
Rechtgeschäfte, die den Betrag von 2.500,00 EUR aus
Mitgliedsbeiträgen überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
25.10.2006
Breese
b)
Allgemeine Vertretungsregelung
ergänzt
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2000,00
EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn ein Mehrheitsbeschluss des Vorstandes vorliegt.
Rechtgeschäfte, die den Betrag von 3.500,00 EUR aus
Mitgliedsbeiträgen überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
Ausgeschieden:

3. Brandt, Randy

Ausgeschieden:

4. Gottschau, Axel

Vorstandsmitglied:

5.
Hollick, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Haar

Vorstandsmitglied:

6.
Ahrens, Ruth, *XX.XX.XXXX, Bad Kreuznach

Vorstandsmitglied:

7.
Schmidt, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Schleswig
Vorstandsmitglied:

8.
Voigt, Stefan, *XX.XX.XXXX, Fulda
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft),
§ 8 (Mitgliederversammlung) und § 9 Vorstand
beschlossen.
a)
25.10.2006
Breese

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.