Handelsregister · HRB 149939

Chronologischer Auszug

Gesellschaft für Gesundheit und Prävention Havelhöhe gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesellschaft für Lungengesundheit und Atemschulung
Havelhöhe gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Kladower Damm 221, 14089
Berlin

c)
(1) Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.
Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere durch die Verhütung und Behandlung von
Atemwegserkrankungen verwirklicht. Die Behandlung von
Atemwegserkrankungen erfolgt unter Anwendung integrativer Therapieformen, d.h. neben körpernahen (sport- und
bewegungsorientierten) Therapien werden ebenfalls die seelischen und geistigen Dimensionen von Therapien und Gesundheitsförderungen auf der
Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes berücksichtigt. Die sportlichen Übungen werden durch Gymnastik
und Bewegungsspiele in Gruppen verwirklicht. Insbesondere werden alle medikamentösen und nicht-medikamentösen Therapieformen der Anthroposophischen Medizin gefördert. (2) Zur Verwirklichung
des Gesellschaftszwecks obliegt es der Gesellschaft insbesondere a) Rehabilitationsmaßnahmen und Behandlungen von Atemwegserkrankungen sowie die notwendigen Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen für die von diesen Krankheiten Betroffenen vorzunehmen, aufzuklären und zu beraten sowie deren Beständigkeit
zu gewährleisten. b) Den von
der Krankheit betroffenen Patienten mit Rat und Tat hinsichtlich des Umgangs mit den Erkrankungen zur Seite zu stehen und sie in einem selbstverantwortlichen Umgang mit
den Erkrankungen zu fördern
sowie deren zugrundeliegenden Erkrankungen entgegenzuwirken. c) Die Öffentlichkeit
in allen Fragen dieser Erkrankungen und über die Möglichkeit gezielter sportlicher Betätigung fachlich zu informieren, zu beraten, aufzuklären
als auch hierfür zu werben.
d) Alle Rehabilitations- und
Präventionsmaßnahmen der
inhalativen Tabakabhängigkeit, wie Schülerpräventionsprogramme, Raucherentwöhnungskurse anzubieten. Zur
Stabilisierung der seelischen
Gesundheit bei einer Suchterkrankung werden Rehabilitationssport-Angebote durchgeführt. e) Atemtherapien, künstlerische Therapien, Heileurythmie als Gruppenangebote anzubieten. f) Die Förderung der
seelischen Gesundheit bei Lungenerkrankungen, insbesondere bei Lungenkrebs und COPD
und deren Folgebehinderungen. g) Die von den Atmungsprozessen vermittelten Fähigkeiten in allen Dimensionen der
menschlichen Konstitution zu
erforschen und zu fördern. (3)
Die Tätigkeit der Gesellschaft
ist darauf gerichtet, Rehabilitationssport nach § 44 Abs.
1 Nr. 3 und 4 SGB IX und der
Rahmenvereinbarung über den
Rehabilitationssport und das
Funktionstraining in der Fassung vom 01.01.2011 anzubieten und die Allgemeinheit auf
diesem Gebiet selbstlos zu fördern. Das Ziel aller Betätigungen ist die Hilfe und wissensmäßige Unterstützung der von
diesen Krankheiten Betroffenen, damit diese sich durch Eigenaktivitäten einen gesunden
Lebensraum schaffen können
(Hilfe zur Selbsthilfe) und so
auf Dauer eine Eingliederung
in die soziale Gemeinschaft erfolgt. Der in Gruppen stattfindende Rehabilitationssport soll
den Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Patienten unterstützen und damit den
Selbsthilfecharakter der Leistungen stärken. Langfristig soll
dadurch erreicht werden, dass
die von der Krankheit betroffenen Patienten selbständig
und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchführen, etwa durch weiteres Sporttreiben in der Gruppe. Die Gesellschaft (Rehabilitationsträger)
erbringt Rehabilitationssport
und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach §
44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in
Verbindung mit § 43 SGB V, §
28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10
Abs. 1 ALG sowie Leistungen
nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs.
1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen und zu
sichern. Diese Rehabilitationsziele orientieren sich im Sinne
der ICF an dem gesamten Lebenshintergrund der betroffenen Menschen.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:

1.
Dr. Grah, Christian, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Geschäftsführer:

2.
Lauterbach, Gabriele, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
28.01.2013

mit Änderung vom 19.03.2013
in § 2 (Gegenstand)
a)
17.05.2013
Möschter
2a)
Gesellschaft für Gesundheit
und Prävention Havelhöhe
gGmbH

c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung von Prävention
und Gesundheit.
Der Gesellschaftszweck wird
insbesondere, durch Anleitungen, Anregungen und Hilfen zu
Krankheitsvorbeugung, Krankheitsbewältigung und zur Verhinderung oder Verminderung
von weiterer Ausbreitung von
Krankheiten verwirklicht. Dieser Zweck wird insbesondere
mit der Durchführung von gesundheitsfördernden Programmen für Kleingruppen oder in
Einzelberatungen verfolgt.
Die Angebote erfolgen nach
den Kriterien der integrativen
Medizin. Damit werden körpernahe (sport- und bewegungsorientierte) Elemente
in ihrem Zusammenspiel mit
funktionellen, psychischen und
individuellen Bewältigungsund Mitgestaltungsqualitäten zusammengeführt. Die
Ausrichtung dieser Integration steht insbesondere auf der
Grundlage der Anthroposophischen Medizin.
Der integrative Ansatz zur Gesundheitsförderung wird durch
verschiedenste Formen der
Förderung eines Ressourcenorientierten (anstatt einem defizitorientieren), Gesundheitsbegriffes umgesetzt. Hierbei
werden Menschen unterstützt
nicht ausschließlich die Krankheitssymptome oder direkte
Krankheitsfolgen zu berücksichtigen, sondern auch auf
stärkende Qualitäten des Lebens in seinen verschiedenen
Dimensionen der Gesundheit
hin auszurichten.

(2) Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks obliegt es
der Gesellschaft insbesondere
a) Präventionsmaßnahmen
für chronische Erkrankungen
anzubieten. Diese können auf
Vorbeugung, Betreuungs- und
Hilfsmaßnahmen für betroffene Patienten ausgerichtet
sein, sowie auch auf allgemeine Aufklärung und Beratung
der Bevölkerung ausgerichtet
sein.
b) Rehabilitationsmaßnahmen
für chronische Erkrankungen
anzubieten. Diese sollen den
von der Krankheit betroffenen
Patienten mit Rat und Tat hinsichtlich des Umgangs mit den
Erkrankungen zur Seite zu stehen und sie in einem selbstverantwortlichen Umgang mit den
Erkrankungen zu fördern sowie
deren zugrundeliegenden Ursachen entgegenzuwirken.
c) Beratung anzubieten. Insbesondere die Öffentlichkeit
in allen Fragen bezüglich der
Verursachung von Erkrankungen und über die Möglichkeit
selbstwirksamer und mitgestaltender Betätigung zu informieren, zu beraten, sowie für
diese zu werben.
d) Schulungsmaßnahmen anzubieten. Der Umgang mit Erkrankungen und Bewältigung
von Symptomlast und der technische Umgang mit Hilfsmaßnahmen erfordert vielfach
Schulungsmaßnahmen. Diese im Kontext der integrativen
Medizin anzubieten kann das
Verständnis erleichtern und die
Adhärenz aller Maßnahmen
stärken.
e) Gruppenangeboten und Einzelberatungen anzubieten. Je
nach Anforderung und Patientenpräferenz können verschiedene Formate für die Angebote aufgebaut werden, wenn Sie
den praktischen und ökonomischen Anforderungen der Gesellschaft entspricht.
f) Krankheitsbewältigung zu
unterstützen. Die Förderung
der seelischen Gesundheit bei
primär somatisch symptomatischen Erkrankungen und deren
Folgen sollen durch Therapieangebote der integrativen Medizin unterstützt werden.
g) die bewegungs- und atemtherapeutischen Zugangswege
zur Stärkung aller rhythmusgetragenen Funktionen des Menschen zu fördern.

(3) Der Zweck der Gesellschaft
wird in vier Arbeitsfelder untergliedert
1. Angebote für Bewegungstherapieformen, Achtsamkeitstherapieformen und Lebensstilmodifikation
1.1. Rehabilitationssport-Angebote
Die Tätigkeit der Gesellschaft
ist darauf gerichtet, Rehabilitationssport nach § 44 Abs.
1 Nr. 3 und 4 SGB IX und der
Rahmenvereinbarung über den
Rehabilitationssport und das
Funktionstraining in der Fassung vom 01.01.2011 anzubieten und die Allgemeinheit
auf diesem Gebiet selbstlos
zu fördern. Das Ziel aller Betätigungen ist die Hilfe und wissensmäßige Unterstützung der
von Krankheit Betroffenen, damit diese sich durch Eigenaktivitaäten einen gesunden Lebensraum schaffen können
(Hilfe zur Selbsthilfe) und so
auf Dauer eine Eingliederung
in die soziale Gemeinschaft erfolgt. Der in Gruppen stattfindende Rehabilitationssport soll
den Erfahrungsaustausch zwischen den betroffenen Patienten unterstützen und damit
den Selbsthilfecharakter der
Leistungen stärken. Langfristig
soll dadurch erreicht werden,
dass die von Krankheit betroffenen Patienten selbstständig
und eigenverantwortlich Gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen. Die Gesellschaft (Rehabilitationstraäger)
erbringt Rehabilitationssport
und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach §
44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in
Verbindung mit § 43 SGB V, §
28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10
Abs. 1 ALG sowie Leistungen
nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs.
1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen und zu
sichern. Diese Rehabilitationsziele orientieren sich im Sinne
der ICF an dem gesamten Lebenshintergrund der betroffenen Menschen.
1.2. Gruppentherapien für Patienten mit onkologischen Erkrankungen
Gemäß dem ACCEPT-Therapie-Konzept2 werden Gruppentherapieangebote für ein Edukation, Kunsttherapie und Patienten mit Angehörigen angeboten.

2. Suchttherapie
2.1. Tabaksucht
Im Rahmen der Präventionsarbeit beteiligt sich die Gesellschaft zusammen mit dem Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe an der Raucherprävention für Schulklassen. Die
Schülerinnen und Schüler werden über die Gefahren des Rauchens und den Problemen der
Suchtkrankheit Rauchen informiert. Im Dialog mit Ärzt*innen
und ehemaligen Rauchern wird
versucht die Eigendynamik gerade im Alter zwischen 12 und
16 Jahren verständlich zu machen und alternativen zu erarbeiten. Optional gehört noch eine Besichtigung von einzelnen
Abteilungen des Krankenhauses dazu, um die Folgen des
Rauchens anschaubar zu machen.
In der angebotenen, wöchentlichen Raucherambulanz werden Interessenten über Wege
und Chancen der Tabakentwöhnung beraten und über die
weiterführenden Angebote aufgeklärt. Weiterführende, empfohlene Angebote sind unter
anderem das Rauchfrei-Ticket
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie der
eigens angebotene Basiskurs
zur Rauchentwöhnung, welcher
planmäßig quartalsweise stattfindet. In dem Basiskurs widmen wir uns folgenden Aspekten: Analyse der Rauchsituationen, Erarbeitung alternativer
Verhaltensstrategien, Psychoedukation, medizinische Information, Entspannungstraining,
Krisenmanagement.
2.2. Weitere Angebote
Die Gesellschaft behält sich
vor, weitere Angebote im Rahmen der Prävention und Beratung wie Suchtherapie aufzunehmen. Z.B. in Bereich der
Prävention zur Sucht bei Schüler:innen und Jugendlichen,
wie auch in Hilfen in nicht Substanz-gebundener Sucht wie
in speziellen Aufgabenbereichen der substanzgebundenen Sucht.

3. Individualangebote
Auch individuelle Beratung,
Therapie- und Edukationsprogramme bietet die Gesellschaft
in Zusammenarbeit nach Bedarf mit anderen Organisationen / Einrichtungen an. Insbesondere Beratungen zur Prävention bei unspezifischen Beschwerden (Schlaf, Sucht, Ernährung, Dysstress-Syndromen), Coaching für positive
Gesundheit sowie Familienberatung für Lebensstil-Modifikation.

4. Gesundheitsgefahren durch
die Klimakrise Maßnahmen zur
Anpassung und Abmilderung
4.1. Beratung und Edukation
zur Anpassung bei Gesundheitsgefahren für Patienten mit
bestehenden chronischen Erkrankungen
4.2. Beratung zur Anpassung
bei Gesundheitsgefahren für
Bürger:innen
4.3. Beratung und Schulung
für Abmilderungen und Anpassung für Einrichtungen, Organisationen oder Quartiere.

(4) Die Organisation der Gesellschaft
Die Organisation der Gesellschaft besteht aus den Geschäftsführern, einer Geschäftsstelle und Verantwortlichen für die einzelnen Arbeitsfelder. Darüber hinaus arbeitet
die Gesellschaft mit Honorarkräften zusammen. Ziel ist es,
das alle Arbeitsfelder selbständig wirtschaften, eine gegenseitige Unterstützung bei Bedarf aber gegeben ist.
Mehrfach jährlich finden gemeinsame Konferenzen aller
Verantwortlichen statt um den
laufenden Betrieb und deren
weitere Entwicklung zu steuern. Die rechtliche und ideelle
Zusammenarbeit mit der "Mutter-Organisation" wird durch
die Teilnahme von den Geschäftsführern an der Arbeit im
Initiativkreis des Trägervereins
gewährleistet.
Zur Entwicklung und fortgesetzten strategischen wie inhaltlichen Ausrichtung können
beratende Gremien gebildet
werden. Zum Beispiel kann eine Patientenvertretung oder
ein Experten-Beirat gebildet
werden. Diese sollten die Geschäftsführung in ihren Entscheidungsfindungen unterstützen und zur inhaltlichen
wie ökonomischen Stabilität
der Gesellschaft beitragen.
Die Gesellschaft hat ein Leitbild welches an den Grundlagen wie sie in der Satzung formuliert sind anknüpft. Das erarbeitete Leitbild wird regelmäßig überprüft und von den inhaltlich tragenden und verantwortlichen Mitarbeitern der Gesellschaft inhaltlich weiterentwickelt.
b)
Geschäftsführer:
3.
Liebchen, Franziska, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
16.04.2024 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1
(Firma) und 2 (Zweck und Aufgabe der Gesellschaft).
a)
18.04.2024
Dr. Dr. Schulte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.