Handelsregister · VR 22259

Chronologischer Auszug

Gesellschaft für Geburtsvorbereitung - Familienbildung und Frauengesundheit - Bundesverband e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesellschaft für Geburtsvorbereitung - Familienbildung und Frauengesundheit - Bundesverband e. V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500 DM für
den Einzelfall verpflichten, bedürfen der Zustimmung des
Gesamtvorstandes.

b)
Dritter Vorsitzender:

1.
Halfmann, Martina, *XX.XX.XXXX, Berlin

Erster Vorsitzender:

2.
Geisel, Elisabeth, *XX.XX.XXXX, Göttingen

Zweiter Vorsitzender:

3.
Ehrmüller, Birgit, *XX.XX.XXXX, München
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 17.01.1981, neu gefasst am 20.04.1991 und zuletzt geändert am
19.09.2003.

Der Sitz ist von Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, VR 6806) nach Berlin verlegt.
a)
29.08.2006
Reiner
b)
Satzung Bl. I Bd.
1
Beschluss Bl. 65,
Bl. 81/II, Bl. 95/
III, Bl. 104/IV
Bd. 1; Bl. 10 Bd.
2, Bl. 24

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 250 € für den
Einzelfall verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck),
§ 9 (Der Vorstand) und § 14 (Auflösung des Vereins und Vermögensbindung) beschlossen.
a)
07.01.2008
Barsch
b)
Beschluss
Bl.53/54 Bd.2
3b)
Nicht mehr Dritter Vorsitzender:
1. Halfmann, Martina

dritte Vorsitzende:
4.
Hasselmann-Götze, Thea, *XX.XX.XXXX, Oberursel
a)
07.01.2009
Dambietz
4b)
Nicht mehr dritte Vorsitzende:
4. Hasselmann-Götze, Thea

dritte Vorsitzende:
5.
Niebergall, Doris, *XX.XX.XXXX, Frankfurt am Main
a)
17.11.2010
Dambietz
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
dritten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 300 € für den
Einzelfall verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2011 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
27.03.2012
Dambietz
b)
Satzung Bl.
113-114 Band 2
Beschluss Bl.
104-110 Band 2
6b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:
2. Geisel, Elisabeth

Änderung zu Nr. 5:
erste Vorsitzende:
Niebergall, Doris, *XX.XX.XXXX, Frankfurt am Main

dritte Vorsitzende:
6.
Weidlich, Anne, *XX.XX.XXXX, Dresden
a)
08.10.2013
Dambietz
7b)
Nicht mehr erste Vorsitzende:
5. Niebergall, Doris

Nicht mehr dritte Vorsitzende:
6. Weidlich, Anne

Änderung zu Nr. 3:
erste Vorsitzende:
Ehrmüller, Birgit, *XX.XX.XXXX, München

dritte Vorsitzende:
7.
Möldner, Barbara, *XX.XX.XXXX, Gröbenzell

zweite Vorsitzende:
8.
Wilk, Denise, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
23.12.2014
Dambietz
8b)
Nicht mehr erste Vorsitzende:
3. Ehrmüller, Birgit

Nicht mehr dritte Vorsitzende:
7. Möldner, Barbara

Nicht mehr zweite Vorsitzende:
8. Wilk, Denise

dritte Vorsitzende:
9.
Funke-Schütz, Anna, *XX.XX.XXXX, Friedland

zweite Vorsitzende:
10.
Kaiser, Wibke Renate, *XX.XX.XXXX, Bad Soden-Salmünster

erste Vorsitzende:
11.
Mannsfeldt, Gese, *XX.XX.XXXX, Frankfurt am Main
a)
27.08.2018
Dambietz
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2017 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 2(Vereinszweck)
beschlossen.
a)
08.01.2020
Berg
b)
Satzung
Bl.227-228
Beschluss
Bl.201-207
Beschluss
Bl.211-215(216-217)
10b)
Nicht mehr zweite Vorsitzende:
10. Kaiser, Wibke Renate

Nicht mehr erste Vorsitzende:
11. Mannsfeldt, Gese

erste Vorsitzende:
12.
Winkel, Alexandra, *XX.XX.XXXX, München

zweite Vorsitzende:
13.
Zimmerbeutel, Saskia, *XX.XX.XXXX, Barsbüttel (Stemwarde)
a)
Die Mitgliederversammlung hat in der Zeit vom
14.09.2020 bis 27.09.2020 im schriftlichen Verfahren § 2(Vereinszweck), § 8(Organe des Vereins) und § 10(Der Vorstand) beschlossen.
a)
21.07.2021
Berg
b)
Beschluss
Bl.5-11,
18(19-21)
11b)
Nicht mehr dritte Vorsitzende:
9. Funke-Schütz, Anna

dritte Vorsitzende:
14.
Peterka, Brigitte, *XX.XX.XXXX, Frankfurt
a)
12.06.2023
Pietsch
12a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 9 (nun: Einberufung der Mitgliederversammlung); § 11 (Vorstand) und § 12 (Satzungsänderung) beschlossen.
§ 10 (Aufgaben/Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) ist neu eingefügt, dadurch ändert
sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen
entsprechend.
a)
25.07.2023
Junge
b)
Beschluss Bl.
43-53 (54-56)
Bd.III
13a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
dritten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtshandlungen, welche den Verein vermögensrechtlich
zu Leistungen von mehr als 300 EUR für den Einzelfall
verpflichten, bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung
des Vorstandes.

b)
Nicht mehr erste Vorsitzende:

12. Winkel, Alexandra

Nicht mehr zweite Vorsitzende:

13. Zimmerbeutel, Saskia

Änderung zu Nr. 14:
erste Vorsitzende:

Peterka, Brigitte, *XX.XX.XXXX, Frankfurt

zweite Vorsitzende:

15.
Beroš, Sarah Kamala, *XX.XX.XXXX, München

dritte Vorsitzende:

16.
List, Miriam, *XX.XX.XXXX, Frankfurt
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Aufgaben/Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und §
11 (Vorstand) beschlossen.
a)
29.01.2024
Junge
b)
Beschluss Bl.
73-79 (80-82)
Bd. III
14b)
Nicht mehr zweite Vorsitzende:
15. Beroš, Sarah Kamala
a)
13.06.2024
Montebaur

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.