Handelsregister · HRB 6891

Registerinformationen

Gesellschaft für diakonische Altenhilfe Gießen und Linden gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gesellschaft für diakonische Altenhilfe Gießen und Linden gemeinnützige GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Gießen
Geschäftsanschrift
Johannesstraße 7, 35390 Gießen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6891
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
08.01.2025
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gesellschaftszweck ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Sorge für den kranken, pflegebedürftigen und leidenden Mitmenschen ist zentraler Auftrag des christlichen Bekenntnisses und Grundlage der Zweckbestimmung der Gesellschaft. Der Gegenstand des Unternehmens sind insbesondere pflegerische und soziale Dienste in den Bereichen stationärer Pflege und Betreuung einschließlich Kurzzeitpflege und Tagespflege, Betreutes Wohnen und Seniorenwohnungen. Des Weiteren gehören hierzu begleitende Beratung, Seelsorge sowie die Rehabilitation hilfebedürftiger Menschen einschließlich der gemeinnützigen Dienste, die zur Bewältigung der vorgenommenen Aufgaben notwendig sind oder sein werden.

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Christa Hofmann-Bremer

Reiskirchen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Christoph Pohl

Buseck

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Ist nur ein/e Geschäftsführer/in bestellt, so vertritt er/sie die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer/innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer/innen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einer/m Geschäftsführer/in oder mehreren Geschäftsführer/innen Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer/innen ermächtigen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2008
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5 (Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Mitglieder der Organe), 11 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), 12 (Geschäftsführung), 15 (Rechtsanwendung) und 16 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2017 mit Nachtrag vom 10.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Kirchliches Proprium), 3 (Zweck der Gesellschaft), 5 (Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Mitglieder der Organe), 10 (Stimmrecht und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung), 11 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), 15 (Rechtsanwendung) und 16 (Jahresabschluss/Ergebnisverwendung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.