Handelsregister · VR 2639 HB

Chronologischer Auszug

Gesellschaft für Deutsche Presseforschung eingetragener Verein · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesellschaft für Deutsche Presseforschung
eingetragener Verein

b)
Bremen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern. Dem
Vorstand gehören in jedem Falle an: der Präsident, dessen Stellvertreter, der Schatzmeister
und der Leiter der Deutschen Presseforschung als
Stellvertreter des Präsidenten.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
vertreten durch den Präsidenten, bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter, bei dessen Verhinderung durch jedes andere Vorstandsmitglied. Der Verhinderungsfall braucht nicht
nachgewiesen zu werden.

b)
Präsident:

1.
Prof. Dr. Nemitz, Kurt, *XX.XX.XXXX, Bremen

Stellvertreter des Präsidenten:

2.
Prof. Dr. Böning, Holger, *XX.XX.XXXX, Bremen

Schatzmeister:

3.
Prof. Dr. Jäger, Hans-Wolf, *XX.XX.XXXX, Bremen

weiteres Vorstandsmitglied (Schriftführerin):

4.
Dr. Blome, Astrid, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 18.02.1964
neu gefasst durch Beschluss vom 09.12.1976
a)
21.04.2009
Stenzel
b)
Satzung
Bl.104/107
Protokoll
Bl.100/103

Tag der ersten
Eintragung:
29.06.1964

Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Präsident:
1. Prof. Dr. Nemitz, Kurt
Präsident:
5.
Prof. Dr. Kloft, Hans, *XX.XX.XXXX, Bremen

Vorstandsmitglied:
6.
Dr. Wahl, Hans Rudolf, *XX.XX.XXXX, Rotenburg
a)
19.06.2014
Fischer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.