Handelsregister · VR 2299 KI
Chronologischer Auszug
Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit in Schleswig-Holstein e.V. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit in Schleswig-Holstein e.V. b) Kiel | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Zur Eingehung von Verbindlichkeiten oder sonstiger Verfügungen über das Vereinsvermögen bedarf es der Zustimmung des Vorsitzenden bzw. eines seiner Stellvertreter und des Schatzmeisters. b) Vorstandsmitglied: 1. Gaertner, Bernd, *XX.XX.XXXX, Kiel Vorstandsmitglied: 2. Ladyshenski, Viktoria, geb. Golub, *XX.XX.XXXX, Altenholz Vorstandsmitglied: 3. Liß-Walther, Joachim, geb. Müller, *XX.XX.XXXX, Kiel, Pastor | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 07.05.1962 mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.09.1991 | a) 19.06.2007 Signus b) Bereits beim Amtsgericht Kiel am 20.11.1972 von 21 VR 1226 nach VR 2299 umgeschrieben. Tag der ersten Eintragung: 12.09.1962 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Änderung zu Nr. 3: Wohnort berichtigt Vorstandsmitglied: Liß-Walther, Joachim, geb. Müller, *XX.XX.XXXX, Fahrdorf | a) 04.01.2012 Wentzel | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zur Eingehung von Verbindlichkeiten oder sonstiger Verfügungen über das Vereinsvermögen bedarf es der Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.06.2020 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 11, nunmehr § 16 (Vorstand). | a) 12.06.2020 Jacobsen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.