Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jede Versammlung ist beschlußfähig. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt.
Der Vorstand ist berechtigt, über eine Summe bis 2.000,00 DM zu verfügen. Beträge über 2.000,00 DM müssen in der Monats- bzw. Generalversammlung mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden.
Tag der ersten Eintragung: 19.01.1972 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 74 ff.
Blatt 93
86 ff Sonderbd.
Satzung
Satzung vom 13.03.1971 zuletzt geändert am 10.03.2001
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.