Handelsregister · VR 2262
Chronologischer Auszug
Gesellschaft Deutscher Lebensmitteltechnologen e.V. (GDL) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesellschaft Deutscher Lebensmitteltechnologen e.V. (GDL) b) Berlin | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den Geschäftsführer. b) erster Vorsitzender: 1. Florin, Ulrich Peter, Willich-Neersen Geschäftsführer: 2. Walbröl, Hans-Peter, Bonn | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 01.01.1955. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 16.11.1990 mit letzter Änderung vom 07.11.1995. | a) 25.10.2006 Müller b) Satzung Bl.192-205 Beschluss Bl.223-227, 231-235, 246 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Florin, Ulrich Peter Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Walbröl, Hans-Peter Geschäftsführerin: 3. Buckenhüskes, Sandra, *XX.XX.XXXX, Hemmingen Vorsitzender: 4. Dr. Franke, Knut, *XX.XX.XXXX, Hannover | a) 12.12.2022 Tritthart | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. b) Nicht mehr Vorsitzender: 4. Dr. Franke, Knut Präsident: 5. Prof. Dr. Hamatschek, Jochen, *XX.XX.XXXX, Landau | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.10.2023 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 21.08.2024 Tritthart b) Satzung Bl.174-180 Beschluss Bl.168-173 Bd.2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.