Gesellschaft der Freunde der Medizinischen Hochschule Hannover e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hannover
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 3101
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
03.02.2023
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Siegfried Piepenbrock
Hannover
Vorstand
Eckhard Schenke
Hannover
Vorstand
Cornelia Manns
Isernhagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.01.1964
Die Mitgliederversammlung vom 31.10.2005 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) und § 11 (Beirat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 9 (Vorstand), § 14 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 16 (Anfallsberechtigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.09.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Beiträge), § 9 (Vorstand), § 10 (Beschlüsse des Vorstandes), § 11 (Beirat) und § 12 Mitgliederversammlung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss Bl. 49-51 d. A. Tag der ersten Eintragung: 03.02.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.03.2006.
Änderungsbeschluss Bl. 97. d. A.
Beschluss Blatt 178 Band II der Akten
Satzung Blatt 180 - 188 Band II der Akten
Fall 6
Fall 7
Beschluss Blatt 39/40 Band III der Akten
Satzung Blatt 45 - 47R Band III der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.