Handelsregister · VR 380982
Chronologischer Auszug
Geschwisterhaus Tübingen Zentrum für Geschwister und Eltern von Herz-, krebs- und anders schwerkranken Kindern · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Geschwisterhaus Tübingen Zentrum für Geschwister und Eltern von Herz-, krebs- und anders schwerkranken Kindern b) Tübingen | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und dem Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. b) Vorsitzende: Friedrich, Uta, Krankenschwester, Tübingen Stellvertreterin: Dr. Neunhoeffer, Rosemarie, Tübingen, *XX.XX.XXXX Kassiererin: Duge, Bettina, Steuerberaterin, Reutlingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 16.10.1991 mit Änderung; zuletzt geändert am 09.07.2012. | a) 09.04.2014 Nimtz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.04.2014. Tag der ersten Eintragung: 27.03.1992 Satzung: Sonderband Blatt 4/6, 13/17, 53/56 |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 25.09.2014 (1 IN 219/14 (2)) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 06.10.2014 Kunze | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 27.11.2014 (1 IN 219/14 (2)) wurde über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Verein ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 1 IN 219/14 (2)) aufgelöst. Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 21.05.2021 (1 IN 219/14) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Vorstandsmitglieder gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen vermerkt. | a) 27.07.2021 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.