Handelsregister · VR 380982

Chronologischer Auszug

Geschwisterhaus Tübingen Zentrum für Geschwister und Eltern von Herz-, krebs- und anders schwerkranken Kindern · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Geschwisterhaus Tübingen Zentrum für Geschwister und Eltern
von Herz-, krebs- und anders schwerkranken Kindern

b)
Tübingen
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem
Stellvertreter und dem Kassierer. Jedes
Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzende:
Friedrich, Uta, Krankenschwester, Tübingen
Stellvertreterin:
Dr. Neunhoeffer, Rosemarie, Tübingen, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Duge, Bettina, Steuerberaterin, Reutlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 16.10.1991 mit Änderung; zuletzt geändert am
09.07.2012.
a)
09.04.2014
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.04.2014.
Tag der ersten Eintragung:
27.03.1992
Satzung:
Sonderband
Blatt 4/6, 13/17, 53/56
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 25.09.2014 (1 IN 219/14 (2)) wurde ein
vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
06.10.2014
Kunze
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 27.11.2014 (1 IN 219/14 (2)) wurde über
das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Verein ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen (Amtsgericht
Tübingen, 1 IN 219/14 (2)) aufgelöst.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 21.05.2021 (1 IN 219/14) ist das
Insolvenzverfahren aufgehoben.
Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Vorstandsmitglieder gilt bei den
Liquidatoren nicht automatisch fort, gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
vermerkt.
a)
27.07.2021
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.