Vertretungsberechtigte (§ 26 BGB) sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Die Mitgliederversammlung ist befugt, weitere Vorstände zu bestellen. Jeweils zwei Vorstandmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte, die einen Vermögenswert von 1.000 Euro übersteigen, ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich. Sollte diese nicht erzielt werden können, reicht die schriftliche oder über elektronische Medien erteilte Zustimmung der Mehrheit der Vereinsmitglieder.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Klegraf
Stuttgart
Vorstand
Gerhard Müller
Stuttgart
Vorstand
Josef Wiest
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 06.02.2007.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
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