Handelsregister · VR 140178

Chronologischer Auszug

Geschichtsverein Salzgitter e.V. · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Geschichtsverein Salzgitter

b)
Salzgitter
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.
Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung des Vereins
berechtigt.
Über allgemeine Verwaltungskosten sowie Unkosten für
die Vereinszeitschrift verfügt der Vorstand im Sinne des
§ 26 BGB selbständig.
Zur Deckung sonstiger Angaben, soweit sie den Betrag
von 300,00 DEM im Einzelfall übersteigen, bedarf es der
Genehmigung durch den Vorstand.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf
seiner Mitglieder, darunter wenigstens zwei Mitglieder
des geschäftsführenden Vorstandes, anwesend sind.

b)
Vorsitzender:
Engster, Detlef, Oberstadtdirektor, Salzgitter
Stellvertretender Vorsitzender:
Drews, Klaus, Salzgitter, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.11.1978
zuletzt geändert am 21.03.2000
a)
09.10.2006
Grocholewski

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.12.1978
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.10.2006.
2a)
Rechtsformzusatz (e.V.) von Amts wegen hinzugesetzt:
Geschichtsverein Salzgitter e.V.
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Engster, Detlef, Oberstadtdirektor, Salzgitter
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Drews, Klaus, Salzgitter, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorsitzender:
Dr. Leuschner, Jörg, Bad Grund, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Kempf, Ute, Salzgitter, *XX.XX.XXXX
a)
02.07.2015
Fahldieck

b)
Fall 2
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung in geänderter Form neu
vorgetragen:
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2016 hat eine Neufassung der Satzung mit
Änderungen insbesondere in § 6 (Organe des Vereins) beschlossen.
Eine weitere Mitgliederversammlung vom 14.03.2017 hat weitere Änderungen in § 6
(Organe des Vereins) und § 11 (Auflösung) der Satzung beschlossen.en.
a)
26.09.2017
Langenberg

b)
Fall 3
Neufassung der Satzung Blatt
158ff. der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.