Handelsregister · VR 8591

Chronologischer Auszug

"Geschichts- und Heimatfreunde Götz/Götzer Berge" e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Geschichts- und Heimatfreunde Götz/Götzer Berge"
e.V.

b)
Götz
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

b)
2. Vorsitzender:

1.
Böttge, Marco, *XX.XX.XXXX, Groß Kreutz (Havel)

1. Vorsitzender:

2.
Schröder, Bastian, *XX.XX.XXXX, Groß Kreutz (Havel)

Schatzmeister:

3.
Standke, Tim, *XX.XX.XXXX, Groß Kreutz
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 23.10.2015
a)
09.02.2016
Winkler
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2016 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des
Vereins), 4 (Mittel des Vereins) und 11 (Satzungsänderungen) beschlossen.
a)
26.07.2017
Tanner-Kulke
3b)
Die Eintragung betreffend den Sitz ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Groß Kreutz (Havel) OT Götz
a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den
Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch
die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.

b)
Nicht mehr 2. Vorsitzender:

1. Böttge, Marco

Nicht mehr Schatzmeister:

3. Standke, Tim

2. Vorsitzender:
4.
Thüm, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Groß Kreutz (Havel)

Schatzmeister:

5.
Strehlau, Frank, *XX.XX.XXXX, Groß Kreutz (Havel)
a)
10.05.2022
Dinter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.