Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte, die das Vereinsvermögen berühren oder die Mitglieder zu besonderen Leistungen verpflichtet, ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes gemäß § 6 der Satzung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Kull
Neulingen
Vorstand
Werner Hofmann
Kämpfelbach
Vorstand
Gerhard Grimm
Neulingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.03.1968
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2013 hat die Neufassung der Satzung und am 20.01.2017 dessen weitere Änderung in § 3 (Mitglieder), 6 (Organe) und 7 (Geschäftsjahr, Jahreshauptversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziele und Aufgaben), § 3 (Mitglieder), § 4 (Ehrenmitgliedschaft), § 6 (Organe des Vereins), § 12 (Vereinseintrag), sowie unter Einfügung der § 13 (Datenschutz) und § 14 (Zuwendungen und Erteilung von Aufträgen), in § 15 (Inkrafttreten), beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2025 mit Nachtrag durch entsprechend ermächtigte Vorstandssitzung vom 03.04.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Ehrenmitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Organe des Vereins; Vorstand) und § 15 (Inkrafttreten) beschlossen. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 24.04.1968
aktuelle Satzung: Sonderband Blatt 72-75
Satzung: Sonderband 1 Blatt 105-111
Satzung: Sonderband 1 Blatt 157-162
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.