Handelsregister · VR 410443

Chronologischer Auszug

Gesangverein Nordschwaben 1868 e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesangverein Nordschwaben 1868 e.V.

b)
Rheinfelden Baden
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste
Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der zweite
Vorsitzende.

b)
Erster Vorsitzender:
Grimmer, Karlheinz, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Bäumle, Thomas, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 25.04.1968 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 05.01.1980.
a)
27.05.2014
Probst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
10.05.1968
Satzung:
AS.
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Edelmaier, Willi, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Bäumle, Thomas, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX
a)
27.06.2014
Tänzel
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Jeder vertritt einzeln.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Edelmaier, Willi, Weil am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Grimmer, Karlheinz, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Erste Vorsitzende:
Bruno, Iris Herta, geb. Bäumle, Rheinfelden Baden,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweite Vorsitzende:
Beck, Katharina, Rheinfelden Baden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
27.06.2016
Tänzel

b)
Neufassung der Satzung:
AS. 205 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.