Handelsregister · VR 10619
Chronologischer Auszug
Gesangverein Mittelehrenbach e.V. · Amtsgericht Bamberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesangverein Mittelehrenbach e.V. b) Mittelehrenbach | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 DM und zu allen Grundstücksgeschäften (auch grundstücksgleiche Rechte) ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes (§ 9 S. 1 der Satzung) erforderlich. b) Erster Vorsitzender: Winter, Helmut, Leutenbach, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Vollrath, Helmut, Leutenbach, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 23.01.1999 | a) 01.02.2006 Haussner b) Tag der ersten Eintragung: 15.07.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 5 ff SB; |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.01.2017 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 11 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes), 19 (Ehrungen von Vereinsmitgliedern), 20 (Auflösung des Vereins), 21 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen. | a) 09.08.2017 Blenk b) Beschluss Bl. 25 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 38-43 SB. | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 500,00 Euro und zu allen Grundstücksgeschäften (auch grundstücksgleiche Rechte) ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. | a) 11.08.2017 Blenk |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.