Handelsregister · VR 240858

Chronologischer Auszug

Gesangverein Liederkranz Mötzingen · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesangverein Liederkranz Mötzingen

b)
Mötzingen
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorsitzenden und den stellvertretenden
Vorsitzenden vertreten. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzende:
Leins, Gaby-Maria, Mötzingen, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Niethammer, Uta, Mötzingen
a)
Verein
Satzung vom 23.01.1982 zuletzt geändert am 04.02.2012
a)
29.09.2014
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
24.06.1982
Satzung:
Sonderband
Blatt 9 - 11, 122 - 128
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens einem und höchstens fünf
Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt
einzeln.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Welte, Erico, Bondorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Müller, Birgit, Mötzingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Niethammer, Uta, Mötzingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
27.04.2016
Gerst

b)
Satzung Bl. 154 SB
3b)
Bestellt als
Vorsitzende:
Zapfl, Gerlinde, Mötzingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Welte, Erico, Bondorf, *XX.XX.XXXX
a)
03.05.2019
Gerst
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Die
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
26.01.2022
Gerst

b)
Satzung Bl. 162 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.