Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Zu Rechtsgeschäften, die das Vereinsvermögen berühren; bedürfen die Vorsitzenden der Zustimmung der übrigen Vorstandsmitglieder.
Tag der ersten Eintragung: 17.06.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband II
Anmeldung Blatt 8 ff. Sonderband II
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Diese vertreten den Verein gemeinsam. Alternativ hierzu kann der Vorstand aus zwei oder drei gleichberechtigten Vorsitzenden gebildet werden. In diesem Fall ist jeder dieser gleichberechtigten Vorsitzenden einzelvertretungsberechtigt.
Fall 4
Fall 5
Satzung Blatt 37 - 40 Sonderband II
Satzung
Satzung vom 23.03.1991
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2025 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vereinsauflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.