Handelsregister · VR 440824
Chronologischer Auszug
Gesangverein "Liederkranz" Balsbach e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesangverein "Liederkranz" Balsbach e.V. b) Limbach | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenen Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. b) Vorsitzender: Grimm, Norbert, Limbach, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Throm, Thomas, Limbach, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 15.03.2008 | a) 21.04.2015 Hanselmann b) Tag der ersten Eintragung: 23.12.2008 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.04.2015. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.08.2019 Falzone b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 4-6 | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei gleichberechtigten Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. b) Nicht mehr Vorsitzender: Grimm, Norbert, Limbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nunmehr Vorsitzender: Throm, Thomas, Limbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzender: Schork, Reiner, Limbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorsitzende: Schell, Marita, Limbach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2022 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 9b (Der geschäftsführende Vorstand) beschlossen. | a) 10.08.2022 Georg b) Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 12-14 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.