Handelsregister · VR 520495

Chronologischer Auszug

Gesangverein Liederkranz-Apollonia 1844 Rastatt e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesangverein Liederkranz-Apollonia 1844 Rastatt e.V.

b)
Rastatt
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den
Schriftführer, den Kassier und den Sängervorstand.
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der
Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über
5.000,00 DM die Zustimmung des gesamten
geschäftsführenden Vorstandes erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
König, Thomas, Rastatt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schuster, Gerhard, Rastatt, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Findling, Werner, Pensionär, Rastatt
Schriftführer:
König, Thomas, Beamter, Rastatt
Sängervorstand:
Jahnel, Johannes, Rastatt, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 03.05.1985 in Neufassung vom 09.02.1996 und 26.04.1996 mit Änderung
vom 18.04.1997 und 20.03.1998.

b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.April 1997 und der zustimmenden
Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 21. März 1997 und 18. April 1997 sind der
Verein als übernehmender Verein und der übertragende Verein "Männergesangverein
Apollonia Rastatt 1883 e.V." Rastatt, durch Übertragung dessen Vermögens unter
Auschluss der Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1 UmwG durch Aufnahme verschmolzen.
a)
04.11.2014
Hartmann

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.11.2014.
Tag der ersten Eintragung:
07.03.1986
2b)
Bestellt als
2.Vorsitzender:
Hacker, Peter, Rastatt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schuster, Gerhard, Rastatt, *XX.XX.XXXX
a)
01.06.2017
Walter
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den
Schriftführer, den Kassier und den Sängervorstand.
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der
Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über
2500,00 EUR die Zustimmung des gesamten
geschäftsführenden Vorstandes erforderlich ist.

b)
Bestellt als
Sängervorstand:
Fuchs, Heinz, Bietigheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Sängervorstand:
Jahnel, Johannes, Rastatt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Verbandsmitgliedschaft), § 6 (Zweck), § 14 (Der Gesamtvorstand), § 24 (Auflösung) und §
25 (Inkrafttreten und Gültigkeit der Satzung) beschlossen.
a)
04.12.2024
Hillenbrand

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.