Handelsregister · VR 520495
Chronologischer Auszug
Gesangverein Liederkranz-Apollonia 1844 Rastatt e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesangverein Liederkranz-Apollonia 1844 Rastatt e.V. b) Rastatt | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schriftführer, den Kassier und den Sängervorstand. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 DM die Zustimmung des gesamten geschäftsführenden Vorstandes erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: König, Thomas, Rastatt, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Schuster, Gerhard, Rastatt, *XX.XX.XXXX Kassier: Findling, Werner, Pensionär, Rastatt Schriftführer: König, Thomas, Beamter, Rastatt Sängervorstand: Jahnel, Johannes, Rastatt, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 03.05.1985 in Neufassung vom 09.02.1996 und 26.04.1996 mit Änderung vom 18.04.1997 und 20.03.1998. b) Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.April 1997 und der zustimmenden Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 21. März 1997 und 18. April 1997 sind der Verein als übernehmender Verein und der übertragende Verein "Männergesangverein Apollonia Rastatt 1883 e.V." Rastatt, durch Übertragung dessen Vermögens unter Auschluss der Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1 UmwG durch Aufnahme verschmolzen. | a) 04.11.2014 Hartmann b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 07.03.1986 |
| 2 | b) Bestellt als 2.Vorsitzender: Hacker, Peter, Rastatt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schuster, Gerhard, Rastatt, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2017 Walter | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schriftführer, den Kassier und den Sängervorstand. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über 2500,00 EUR die Zustimmung des gesamten geschäftsführenden Vorstandes erforderlich ist. b) Bestellt als Sängervorstand: Fuchs, Heinz, Bietigheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Sängervorstand: Jahnel, Johannes, Rastatt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Verbandsmitgliedschaft), § 6 (Zweck), § 14 (Der Gesamtvorstand), § 24 (Auflösung) und § 25 (Inkrafttreten und Gültigkeit der Satzung) beschlossen. | a) 04.12.2024 Hillenbrand |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.