Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind bis zu drei Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Zur Rechtsverbindlichkeit von Erklärungen ist die Unterschrift eines der bis zu drei Vorsitzenden erforderlich. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht gestattet.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Birgitt Mangold
Rheinstetten
Vorstand
Stephan Dannenmaier
Rheinstetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.02.1949 in Neufassung vom 25.11.2001.
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Vorstand hat am 17.07.2018 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 8 (Umlagen) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.05.1988
Satzung: Sonderband 1 Blatt 53-56
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.