Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Hauptkassierer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften, die im Einzelfall den Betrag von 1.000,00 EUR übersteigen, der Zustimmung des Gesamtvorstands bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Claudia Hoffmann
Wilnsdorf
Vorstand
Heike Jung
Wilnsdorf
Vorstand
Peter Walther
Wilnsdorf
Vorstand
Holger Ernst Willi Weber
Wilnsdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist am 20. Juni 1986 errichtet.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20. Januar 2006 ist die Satzung in § 1 (Gründung, Name und Sitz), § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins -hier der Vorstand-) und § 12 (Gratulation, Kondolenz, Ständchen durch den Chor) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 14.01.2011 hat die Änderungen der Satzung in §§ 2 (Gemeinnützigkeit, Zweck des Vereins) und 7 (Organe des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17. Januar 2020 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Organe des Vereins) und § 13 (Datenschutz) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 8. Januar 1993 wurde die Satzung in § 2 und § 14 (jeweils Anpassung an die Gemeinnützigkeitsbestimmungen) geändert.
Freitext
Satzung Bl. 7-13 d.A. Beschluß Bl. 33 ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung: 08.07.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.10.2004.
Beschluss Blatt 87 ff.
Beschluss Bl. 101 ff., Satzung Bl. 103 ff. d.A.
Beschluss Bl. 119 ff., Satzung Bl. 121 ff. d.A.
Satzung Bl. 155 ff. d. A.
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