Handelsregister · VR 661140
Historischer Auszug
Gesangverein Frohsinn Stetten o. L. e.V. · Amtsgericht Ulm
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Heidenheim
a)
Name
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
Eintra-
b)
Sitz
besondere
Vertretungsbefugnis
gung
5
4
1
2
.
tar
Gesangverein
Frohsinn
a.
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
a.
Eingetragener
Verein.
a.
01.09.2014
Stetten
o.L.
e.V.
b.
Niederstotzingen
durch
die
Vorstandsmitglieder
vertreten.
Sie
sind
jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
b.
Berthold
Wetzler,
*XX.XX.XXXX,
Niederstotzingen
3
Vorstandsmitglied
Richard
Hartmann,
*XX.XX.XXXX,
Rettenbach
3
Vorstandsmitglied
aufgrund
der
Mitgliederversammlung
vom
10.07.2014
TEIL
LLLLL
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Die
Satzung
des
Vereins
wurde
am
10.07.2014
errichtet.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
09.12.2014
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Ulm
übergegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Heidenheim
an
der
Brenz
wurde
die
Kennziffer
66
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt,
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Sau
b.
Satzung
Bl.
4/6
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Heidenheim/Brenz
Vereinsregister
starr
I
ES
Nr.
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragun
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen“
>
1
2
|
3
4
5
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VA
-
(VB
3.99)
.
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.